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Clever sparen beim Autokauf

Preisnachlässe auf Neuwagen für Menschen mit Behinderung sind Rabatte oft Verhandlungssache.


Beim Kauf einesr PKW erhalte ich als behinderter Mensch welchen Rabatt?

Dazu hat der ADAC eine Liste in das Internet eingestellt:  In vielen Fällen gibt es Empfehlungen der Hersteller. Ob und in welcher Höhe der Händler tatsächlich Rabatt gewährt, ist Verhandlungssache.

Was sind die Voraussetzungen?

In der Regel muss das Fahrzeug auf den behinderten Menschen zugelassen werden. Oft darf das Fahrzeug erst nach einer bestimmten Mindesthaltedauer weiterveräußert werden.

Meist ist eine Schwerbehinderung Voraussetzung (Grad der Behinderung ab 50 Prozent). In vielen Fällen gibt es den Rabatt aber nur, wenn außerdem ein Merkzeichen zuerkannt ist, insbesondere aG (außergewöhnlich gehbehindert), G (erheblich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos) oder B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson).

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Homepage aktualisiert am 16.03.2024
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Euer VdK - Ortsverband Fauerbach v.d.H.

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